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07.01.2022

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2022

passt die Regelsätze für den Kindesunterhalt an und führt fünf neue Einkommensgruppen ein.
 
Was ist neu?

Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder werden angehoben:

Der Mindestunterhalt der ersten Einkommensstufe (bis 1.900,00 €) steigt in der

Altersstufe (bis 6 Jahre) von 393 Euro auf 396 Euro, in der
Altersstufe (7 bis 12 Jahre) von 451 Euro auf 455 Euro, in der
Altersstufe (12 bis 18 Jahre) von 528 Euro auf 533 Euro.
Die Bedarfssätze der zweiten bis fünften Einkommensstufe steigen um 5 %,

die Bedarfssätze der sechsten bis zehnten Einkommensstufe steigen um 8%.

Aufgrund der BGH Rechtsprechung vom 16.09.2020, XII ZB 499/19, wurde im Hinblick auf höhere Elterneinkommen die Düsseldorfer Tabelle erstmals um die Einkommensgruppen elf bis fünfzehn ergänzt und reicht nun bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen bis 11.000,00 Euro (200% des Mindestunterhalts).

Auch die Bedarfssätze volljähriger Kinder, die noch bei ihren Eltern leben, wurden angehoben. Ihr Bedarf bemisst sich nach der 4. Altersstufe; für volljährige Kinder die studieren und nicht bei ihren Eltern leben, bleibt es allerdings bei einem Mindestbedarf von 860 Euro. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.

Anrechnung des Kindergeldes
Auf die vorgenannten Bedarfssätze bleibt das Kindergeld weiterhin für Minderjährige hälftig anzurechnen und für volljährige Kinder in vollem Umfang.

Keine Änderungen bei den Selbstbehalten
Der notwendige und angemessene Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bleibt dagegen gegenüber 2021 unverändert, beträgt also weiterhin gegenüber minderjährigen Kindern oder privilegiert volljährigen Kindern für den nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 960 Euro und für den erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.160 Euro. Dieser Selbstbehalt beinhaltet Wohnkosten (Warmmiete) in Höhe von 430 Euro.

Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern beträgt mindestens 1.400 Euro, hierin sind Wohnkosten (Warmmiete) in Höhe von 550 Euro enthalten.

Aktualisiert zum 01.01.2022 wurden ebenfalls die Leitlinien zum Unterhalt.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2022) sowie sie aktuellen Leitlinien zum Unterhalt (Stand 01.01.2022) finden Sie auf der Website des OLG Düsseldorf.

Stand: 04. Januar 2022


Alexandra Günther-Kock
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