07.01.2022
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2022
passt die Regelsätze für den Kindesunterhalt an und führt fünf neue Einkommensgruppen ein.
Was ist neu?
Die Bedarfssätze für
minderjährige Kinder werden angehoben:
Der Mindestunterhalt der ersten Einkommensstufe (bis 1.900,00 €) steigt in der
Altersstufe (bis 6 Jahre) von
393 Euro auf
396 Euro, in der
Altersstufe (7 bis 12 Jahre) von
451 Euro auf
455 Euro, in der
Altersstufe (12 bis 18 Jahre) von
528 Euro auf
533 Euro.
Die Bedarfssätze der zweiten bis fünften Einkommensstufe steigen um
5 %,
die Bedarfssätze der sechsten bis zehnten Einkommensstufe steigen um
8%.
Aufgrund der BGH Rechtsprechung vom 16.09.2020, XII ZB 499/19, wurde im Hinblick auf höhere Elterneinkommen die Düsseldorfer Tabelle erstmals um die Einkommensgruppen elf bis fünfzehn ergänzt und reicht nun bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen
bis 11.000,00 Euro (200% des Mindestunterhalts).
Auch die Bedarfssätze volljähriger Kinder, die noch bei ihren Eltern leben, wurden angehoben. Ihr Bedarf bemisst sich
nach der 4. Altersstufe; für volljährige Kinder die studieren und nicht bei ihren Eltern leben, bleibt es allerdings bei einem Mindestbedarf von
860 Euro. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
Anrechnung des Kindergeldes
Auf die vorgenannten Bedarfssätze bleibt das Kindergeld weiterhin für Minderjährige hälftig anzurechnen und für volljährige Kinder in vollem Umfang.
Keine Änderungen bei den Selbstbehalten
Der notwendige und angemessene Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bleibt dagegen gegenüber 2021 unverändert, beträgt also weiterhin gegenüber minderjährigen Kindern oder privilegiert volljährigen Kindern für den
nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 960 Euro und für den
erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.160 Euro. Dieser Selbstbehalt beinhaltet Wohnkosten (Warmmiete) in Höhe von 430 Euro.
Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern beträgt
mindestens 1.400 Euro, hierin sind Wohnkosten (Warmmiete) in Höhe von 550 Euro enthalten.
Aktualisiert zum 01.01.2022 wurden ebenfalls die
Leitlinien zum Unterhalt.
Die aktuelle
Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2022) sowie sie aktuellen
Leitlinien zum Unterhalt (Stand 01.01.2022) finden Sie auf der Website des OLG Düsseldorf.
Stand: 04. Januar 2022