Versicherungsrecht / Versicherungsvertragsrecht
Verschaffen Sie sich Transparenz bei Ihren Versicherungs- und Vertragsangelegenheiten!
Das private Versicherungsrecht beschäftigt zunehmend Gerichte und Rechtsanwälte. Allein im Bereich der Individualversicherung gibt es in Deutschland über 500 Mio. Versicherungsverträge mit jährlich rund 50 Mio. Schadensfällen.
Als im Versicherungs- und Versicherungsvertragsrecht spezialisierte Rechtsanwältin berate und vertrete ich Sie gerne und interessengerecht, wenn es um Ihre Vertragsgestaltung, die Erfüllung oder Abwicklung immer komplexer werdender Versicherungsverträge oder Ihren aktuellen versicherungsrechtlichen Schadensfall geht.
Mein Tipp:
Vermeiden Sie Fehler bereits in der Schadensanzeige! Die Regulierung vieler Schadensfälle verzögert sich allein dadurch, dass der Versicherungsschaden dem Versicherer unvollständig und/oder fehlerhaft angezeigt wird. Holen Sie sich in Ihrem Schadensfall am besten schon vor der Schadensanzeige rechtskundigen Rat ein!
Sprechen Sie mich an, wenn Sie Probleme mit Ihrer:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Lebensversicherung
- Unfallversicherung
- Haftpflicht / Betriebshaftpflichtversicherung
- Gebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Private Krankenversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Ratenkreditversicherung
- Rechtschutzversicherung
etc.
haben oder Ihr Versicherer die Schadensregulierung ablehnt, sich auf Leistungsfreiheit und/oder Obliegenheitsverletzung beruft oder Ihnen die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflicht, z. B. im Rahmen sog. Gesundheitsfragen vorwirft.
Bitte beachten Sie:
In einigen Versicherungsbereichen, wie z. B. der Unfallversicherung, gibt es Ausschlussfristen, bei deren Ablauf der Versicherer allein aus Gründen der Fristversäumnis leistungsfrei wird!
Informieren Sie sich deshalb in Ihren versicherungsrechtlichen Angelegenheiten rechtzeitig bei einem fachkundigen Rechtsanwalt, um keine Rechtsnachteile zu erleiden!