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21.09.2017

Welche Ansprüche haben Hinterbliebene?

Gibt es einen Ausgleichsanspruch für Hinterbliebene im Falle einer fremdverursachten Tötung eines nahen Angehörigen?
 
Der Ehegatte, Lebenspartner, das Kind oder die Eltern werden durch das Verschulden eines Anderen getötet. Welche Ansprüche haben die Hinterbliebenen in diesem Fall für das erlittene Leid?

Bislang sah das Gesetz für das von den Angehörigen erlittene Leid einer fremdverursachten Tötung, wie z. B. nach dem Absturz der German Wings-Maschine in den französischen Alpen mit 150 Opfern, bis auf wenige Ausnahmen keine Entschädigung und kein Schmerzensgeld vor.

Jetzt hat der Gesetzgeber diese Lücke geschlossen: Für alle Neufälle, die sich nach dem 22.07.2017 ereignet haben, gewährt § 844 Absatz 3 BGB den Hinterbliebenen nunmehr einen eigenen Anspruch auf Entschädigung als Ausgleich für das durch den Tod des nahen Angehörigen erlittene Leid - und zwar für jeden Hinterbliebenen!

Der Anspruch auf das sogenannte Hinterbliebenengeld besteht neben den ererbten Ansprüchen auf Schmerzensgeld und neben dem Anspruch auf Schockschaden!

Lassen Sie Ihre möglichen Ansprüche als Hinterbliebener anwaltlich überprüfen und machen Sie diese Ansprüche rechtzeitig geltend, bevor sie verjähren.




Alexandra Günther-Kock
Rechtsanwältin und Notarin

Ostertorwall 16A
31785 Hameln

Tel. 0 51 51 / 2 22 35 und
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KANZLEI A. GÜNTHER-KOCK
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